12 Apr.

Maskenpflicht nach dem 07.04.23

Liebe Patienten,

auch nach dem 07.04.23 werden wir aufgrund der regelmäßigen Betreuung von vielen Risikopatienten in unserer Praxis gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes noch an der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in unserer Praxis festhalten und bitten Sie daher, bei Ihrem nächsten Besuch weiterhin eine solche Maske mitzubringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!